Nothilfe Kurs 13./14. März 2020, Auflagen Coronavirus

Die „Dienststelle Gesundheit und Sport, Luzern“ hat uns aufgefordert, folgende Informationen auf unserer Homepage zu veröffentlichen:

Die Veranstaltung(en) Nothilfekurs, Freitag, 13. März 2020 – Samstag, 14. März 2020, Root
darf mit folgenden Einschränkungen durchgeführt werden:

  • Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien und Singapur aufgehalten haben, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
  • Gleiches gilt für Personen die Grippesymptome haben (z.B. Fieber, Husten).
  • Beim Eingang sind alle Personen auf die obige Auflage aufmerksam zu machen
  • Zu Beginn des Anlasses sind die Teilnehmenden mündlich nochmals auf die Auflag aufmerksam zu machen
  • Auf Ihrer Homepage ist auf die Auflagen aufmerksam zu machen

Bei Nichtbefolgen dieser Anordnung wird diese zwangsweise mit Hilfe der Luzerner Polizei durchgesetzt (§§ 212 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRG], SRL Nr. 40). Ein Verstoss gegen diese Anordnung ist strafbar (Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG).

Die gesammte Anordnung kann hier heruntergeladen werden.