
Autor: Thomas Huwyler

Covid-19 Massnahmen
Covid-19 hält uns weiterhin im Griff. Die aktuellen Massnahmen des Bundes:

Weitere Informationen finden Sie unter: https://bag-coronavirus.ch/
Neue Covid-19 Regeln ab 31.05.2021
Wir führen unsere Übungen und Kurse weiterhin nach den Vorgaben des BAG und Schutzkonzept des Schweizerischen Samariterbundes durch.

Blutspenden 2. März 2021
Bald ist es wieder so weit.
Am 2. März 2021 haben sie wieder die Möglichkeit, in Root im Pfarreiheim Blut zu Spenden.
Von 17.00 Uhr bis 20.00 sind wir bereit um ihre wertvolle Blutspende entgegen zu nehmen.
Wir freuen uns auf möglichst viele Spenderinnen und Spender.
Herzlichen Dank Blutspender/innen!

Der Samariterverein Root und Umgebung (Root, Dierikon, Gisikon, Honau) und die mobile Blutspende-Equipe bedanken sich ganz herzlich bei allen Blutspendern!
Drei Herren gebührt ein spezieller Dank: Herr J. Rust für 60 Blutspenden, Herr H. Zimmermann und Herr A. Seeholzer für je 50 Spenden. Gerne haben wir Ihnen ein Dankeschön für Ihre Treue mit auf den Weg gegeben und hoffen Sie auch weiterhin begrüssen zu dürfen!
Insgesamt konnten wir 83 Blutspender/innen willkommen heissen, davon 17 Neuspender/innen. Trotz der speziellen Covid-Situation und den strengeren Hygienemassnahmen haben Sie alle einen wertvollen Beitrag für Ihre Mitmenschen erbracht – spende Blut, rette Leben – einen herzlichen Dank dafür!!
Neue Covid-19 (Corona Virus) Massnahmen
Der Bund hat die Covid-19 Massnahmen angepasst. Neu gilt für die Verhaltensmassnahmen das blaue Plaket.

Nothilfekurs vom 19./20. Juni 2020 findet statt
Es freut uns, dass wir dank den letzten Lockerungen der Weisungen des BAG auf die Gruppengrössen von 30 Peronen, den Nothilfekurs durchführen können.
Der Schweizerische Samariterbund hat dazu ein Merkblatt für Kursteilnehmde ausgearbeitet. Diese Merkblatt kann hier herunter geladen werden.
Wir bitten die Kursteilnehmer, die Empfehlungen auf dem Merkblatt umzusetzen.
Wichitge Mitteilung
Die Schweiz befindet sich seit dem 16. März in einer ausserordentlichen Lage.
Alle Privaten und öffentlichen Anlässe sind bis auf weiteres verboten.
Dies betrifft auch den Samariterverein Root und Umgebung. Wir führen wärend dieser ausserordentlichen Lage keine Vereinsübungen, Kurse , Sanitätsienste und Besprechungen durch.
Der Samariterverein Root und Umgebung bittet die Bevölkerung, die Anweisungen des BAG zu befolgen.
Das Ziel der Anweisungen ist vor allem, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, so dass alle Patienten, ob mit Covid-19 infiziert oder mit einem Herzinfarkt, einen Platz im Spital bekommen.
Willkommen
Willkommen auf der Homepage des Samaritervereins Root und Umgebung.
Wir sind der Samariterverein Root und Umgebung (Root, Dierikon, Gisikon, Honau) und wurden im Jahre 1940 gegründet.
Seit dieser Zeit stellen wir unsere Dienste der Bevölkerung in unseren Einzugsbiet zur Verfügung.
Sie möchten bei uns „Samariter Luft“ schnuppern? Auf unserem Jahresprogramm finden Sie unsere Übungsdaten und Themen. Gerne heissen wir Sie in unserem Samariterlokal im Röseligarten in Root willkommen.
Nothilfe Kurs 13./14. März 2020, Auflagen Coronavirus
Die „Dienststelle Gesundheit und Sport, Luzern“ hat uns aufgefordert, folgende Informationen auf unserer Homepage zu veröffentlichen:
Die Veranstaltung(en) Nothilfekurs, Freitag, 13. März 2020 – Samstag, 14. März 2020, Root
darf mit folgenden Einschränkungen durchgeführt werden:
- Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran, Norditalien und Singapur aufgehalten haben, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen.
- Gleiches gilt für Personen die Grippesymptome haben (z.B. Fieber, Husten).
- Beim Eingang sind alle Personen auf die obige Auflage aufmerksam zu machen
- Zu Beginn des Anlasses sind die Teilnehmenden mündlich nochmals auf die Auflag aufmerksam zu machen
- Auf Ihrer Homepage ist auf die Auflagen aufmerksam zu machen
Bei Nichtbefolgen dieser Anordnung wird diese zwangsweise mit Hilfe der Luzerner Polizei durchgesetzt (§§ 212 ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [VRG], SRL Nr. 40). Ein Verstoss gegen diese Anordnung ist strafbar (Art. 83 Abs. 1 lit. j EpG).
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